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Ideen zum Ehrenamtseuro
- Auf jede Eintrittskarte einer kulturellen Veranstaltung (Sport, Theater, Konzert) wird 1 Euro für das Ehrenamt erhoben, welcher durch eine gemeinnützige Stiftung (Stiftung Ehrenamt, o.Ä.) verwaltet wird.
- Der/die Ehrenamtsbeauftragte eines jeden Vereins registriert die ehrenamtlich Tätigen mit der persönlichen Identifikationsnummer desselben. Er/sie leitet diese an die Stiftung weiter.
- Die Stiftung richtet für jeden gemeldeten Ehrenamtlichen eine Möglichkeit zur zusätzlichen Altersversorgung ein. Als Grundlage könnten der Mindestlohn und der Prozentsatz (ohne Arbeitgeberanteil) der Rentenversicherung herangezogen werden.
- Der/die Ehrenamtsbeauftragte leitet die geleisteten Stunden aus dem Ehrenamt an die Stiftung weiter, welche die Stunden registriert und ein Stundenkonto anlegt. Bei Erreichung des Rentenalters kann das, durch das Ehrenamt erworbene, Geld abgerufen werden.
- Aus der Kasse der Stiftung wird jedem Ehrenamtlichen, der keine Übungsleiterpauschale oder Ähnliches bekommt, pro Kalenderjahr eine einmalige Sonderzahlung von 200 € ausgezahlt. Aufgrund der Identifikationsnummer wird eine Doppelzahlung ausgeschlossen.
- Ehrenamtliche sollen in bestimmten Notsituationen die Möglichkeit erhalten von der Stiftungskasse einen Zuschuss zu erhalten, wenn keine staatlichen Hilfen mehr greifen. Dazu könnte ein Gremium aus allen Bevölkerungsschichten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Rentner, Hausfrauen, Hausmänner, Eltern, Gewerkschaften, Sozialverbände, Beamte) über die Vergabe entscheiden.
Die Zahl der Beamten soll limitiert sein, da diese im Bundestag schon überdurchschnittlich vertreten sind. - Ehrenamtliche Organisationen wie die Tafeln und Andere, sollten je nach Kassenlage von der Stiftung unterstützt werden.
- Die eingehenden Gelder des Ehrenamtseuros sollen nicht dazu dienen Löcher der politischen Gremien zu stopfen. Es bleibt der Stiftung unbenommen im Katastrophenfall finanziell einzuspringen, jedoch nur mit Zustimmung des gesamten Gremiums.